Genehmigungsprozess

Das Genehmigungsverfahren für das Terminal ist ein sehr gründlicher Prozess, in dem alle relevanten Komponenten des Terminals analysiert und ihre möglichen Auswirkungen auf die umliegende Land- und Wasserumgebung und die lokale Umgebung bewertet werden.

Der Genehmigungsprozess für das Terminal besteht aus einem Planfeststellungsverfahren und einem Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetzt (BImSchG), jeweils für die Anlagen an Land und die wasserseitigen Anlagen. Daran sind nicht nur verschiedene Behörden, Verbände und Interessengruppen beteiligt, sondern auch die interessierte Öffentlichkeit: Jeder Bürger kann Einsicht in die Unterlagen des Genehmigungsverfahrens nehmen und Fragen und/oder Kritik äußern. Das Verfahren selbst besteht aus verschiedenen gesetzlichen Schritten.

Das sogenannte „Scoping“-Verfahren des Planfeststellungsverfahrens (englisch „scope“: Rahmenuntersuchung, Umfang) wurde im Jahr 2019 durchgeführt und abgeschlossen. Das Scoping-Verfahren beschreibt den Aufgabenbereich bzw. Untersuchungsumfang der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei komplexen Prozessen und Projekten.

In einem Scoping-Termin mit Behörden und Trägern öffentlicher Belange (sogenannten TÖBs) werden alle wichtigen Aspekte zum ggf. erforderlichen Umweltschutz für das Terminalprojekt erörtert, damit sich die später erfolgende Umweltverträglichkeitsprüfung darauf beziehen kann. Dabei geht es nicht um die Abwägung zukünftiger Entscheidungen oder die politische Bewertung eines Vorhabens, sondern um die rein fachliche und rechtliche Bewertung und Ausarbeitung von dessen möglichen Auswirkungen.