Im Dezember 2020 haben wir den Bescheid der Bundesnetzagentur erhalten, der uns die Befreiung von der Netzzugangs- und Entgeltregulierung erteilt hat. Er gilt für die beantragte jährliche Durchsatzkapazität von 8 Milliarden Kubikmetern Gas langfristig ab dem Zeitpunkt der kommerziellen Inbetriebnahme des Terminals.
Gemäß europäischem und deutschem Recht unterliegt ein LNG-Terminal der Tarif- und Netzzugangsregulierung. Dies bedeutet, dass ein LNG-Terminal-Betreiber seine Tarife oder Zugangsregeln und seine Leistungen nicht frei festlegen darf. Die Bundesnetzagentur ist die unabhängige deutsche Regulierungsbehörde, die Tarife und Netzzugangsregeln festlegt.
Eine Freistellung von der Regulierung ist für LNG-Anlagen unter anderem möglich, wenn durch die Investition der Wettbewerb bei der Gasversorgung und die Versorgungssicherheit verbessert werden.
Im Dezember 2022 haben wir eine erneute Freistellung beantragt, weil die bestehende Freistellung eine Erweiterung der Terminalkapazitäten von 8 Mrd. m³/a auf 10 Mrd. m³/a nicht vorsieht. Die Erweiterung der Terminalkapazitäten ist aufgrund der aktuellen Marktbedingungen, der Nachfrage nach Kapazitäten am Terminal und der jüngsten geopolitischen Entwicklungen möglicherweise sinnvoll.